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AGB
AGB's
von Projekt Goldkammer GmbH
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
von Projekt Goldkammer GmbH
§ 1 Informationspflichten
Projekt Goldkammer GmbH eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter der Nummer HRB - 706711
Gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Uwe Strottner, Wolfgang Dobschat
Anschrift: Besselstrasse 2-4, D-68219 Mannheim
www.projekt-goldkammer.de
§ 2 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der
Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis
auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen
Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
§ 3 Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
(1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die
innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen
Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im
Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
(3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit
das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und
Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns
innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstandes
schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung, anderenfalls
ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener
Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der
Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wählt
der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
(6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von
Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen -
ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits
verbunden.
§ 4 Geltungsbereich
(1) Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte
der Projekt Goldkammer GmbH.
(2) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. BGB.
(4) Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer
Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese
Bedingungen an.
(5) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter
Bestimmungen, allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die
hier niedergelegten Regelungen vorrangig.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und
unverbindlich. Der Kunde bestellt/verkauft fernmündlich, per Fax oder durch
Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden
vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufsangebots nochmals alle Daten
angezeigt und können korrigiert werden.
(2) Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung/des
Verkaufsangebots und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung
der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des
Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann
fernmündlich oder in Textform erfolgen.
(3) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine
abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der Gattung nach
bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein,
senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu.
(5) Ankaufsangebote und Bestellungen (Angebote im Sinne von § 145 BGB) ab
einer Summe von 20.000,- EUR akzeptieren wir ausschließlich in Schriftform,
per Telefax mit Unterschrift (kein Computerfax) oder als digital signierte
Email.
(6) Die Vertragsdaten werden von der Projekt Goldkammer GmbH gespeichert.
Ein Abruf der Vertragsdaten ist für Kunden nachträglich nicht möglich.
§ 6 Handelszeiten, Preise
(1) Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschluss gültigen Preise
für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde.
(2) Es gelten unsere üblichen Handelszeiten. Für Angebote, die zu diesen
Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Kurse des Systems.
Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu
Beginn der nächsten Handelszeit aktuelle Kurs.
§ 7 Geldwäsche
(3) Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert über 15.000 € ist eine
Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des
Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der
Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder
Reisepasses.
§ 8 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch die
Projekt Goldkammer GmbH bedarf der Schriftform.
(2) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist
vertraglich ausgeschlossen worden.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch die Projekt
Goldkammer GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der
Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es
gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier
Lieferung bei Lieferung durch die Projekt Goldkammer GmbH auf den
Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen
übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen
hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist.
(5) Projekt Goldkammer stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der
Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des
Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein Werttransportunternehmen.
Der Vertragspartner muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der
Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus
Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäß bei
Warenabholung (Ankauf).
(6) Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle
Geschäftssitz der Projekt Goldkammer GmbH. Soweit vorhanden sind zur Ware
zugehörige Papiere ebenfalls an Projekt Goldkammer GmbH zu übermitteln.
Der Verkäufer verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware
ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen, dass
Projekt Goldkammer GmbH den Erhalt der versandten Ware quittieren muss
(Einschreiben mit Unterschrift; kein Einwurfeinschreiben). Der Übersender
trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.
(7) Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den
Leistungsort. Der Werttransport erfolg ausschließlich in Deutschland.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
(1) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort
nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit Zugang der Rechnung
beim Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Vertragspartner
innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung
in Verzug.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B.
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z.
B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen
angemessen.
(3) Lieferverzug durch Projekt Goldkammer GmbH tritt erst ein, wenn zum
vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche
Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit
Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen
Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben
genannte Frist auf 12 Wochen. Die Projekt Goldkammer GmbH informiert den
Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend.
(4) Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den
Verbrauchern/Unternehmern vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie
vereinbart.
(5) Falls unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit
dem bestellten Artikel beliefert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
(6) Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver
Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und auf den wieder
verwertbaren Zustand fällig. Projekt Goldkammer GmbH überweist den
Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das
angegebene Konto des Kunden.
(7) Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den
wieder verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist das Projekt Goldkammer
GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem
Kunden die übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten zurück
übersendet.
(8) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines
Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu, dass
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind.
(9) Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die Projekt
Goldkammer GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und
noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Zahlung des Entgeltes einschließlich sämtlicher Forderungen,
die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder
künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir
auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen
stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, uns die Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an
der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der
Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an
der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware
bezeichnet.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen
wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer
Eigentumsrechte in der Lage sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
§ 11 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im
Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften
gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird.
§ 12 Hinweis zum Datenschutz
Projekt Goldkammer GmbH misst dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten
einen hohen Stellwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns
selbstverständlich. Projekt Goldkammer GmbH verarbeitet und nutz die
personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der
Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie
für eigene Werbeaktionen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Projekt Goldkammer GmbH
und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten
am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 14 Kein Angebot, keine Beratung
Unsere Analysen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig und
zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und Auswertung können
wir für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche Richtigkeit der
Angaben keine Haftung übernehmen. Sämtliche Strategien, die aus unseren
Analysen resultieren, müssen mit Hinsicht auf Risiko und Umsetzung von
Ihnen oder Ihren Anlageberatern geprüft werden. Die Informationen auf
dieser Webseite stellen keine Anlageberatung dar, sondern sollen lediglich
Ihre selbstständige Anlageentscheidung erleichtern.
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