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AGB

AGB's von Projekt Goldkammer GmbH

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
von Projekt Goldkammer GmbH

§ 1 Informationspflichten
Projekt Goldkammer GmbH eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB - 706711
Gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Uwe Strottner, Wolfgang Dobschat
Anschrift: Besselstrasse 2-4,  D-68219 Mannheim
www.projekt-goldkammer.de

§ 2 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der  Widerrufsfrist auftreten können.

§ 3 Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
(1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
(3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstandes schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung, anderenfalls ist die Geltendmachung der  Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits verbunden.

§ 4 Geltungsbereich
(1)  Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte der Projekt Goldkammer GmbH. 
(2) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. BGB.
(4) Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an.
(5) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.

§ 5 Vertragsschluss
(1) Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde bestellt/verkauft fernmündlich, per Fax  oder durch Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufsangebots nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden.
(2) Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung/des Verkaufsangebots und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform erfolgen.
(3) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der Gattung nach bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu.
(5) Ankaufsangebote und Bestellungen (Angebote im Sinne von § 145 BGB) ab einer Summe von 20.000,- EUR akzeptieren wir  ausschließlich in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift (kein Computerfax) oder als digital signierte Email.
(6) Die Vertragsdaten werden von der Projekt Goldkammer GmbH gespeichert. Ein Abruf der Vertragsdaten ist für Kunden nachträglich nicht möglich.

§ 6 Handelszeiten, Preise
(1)  Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschluss gültigen Preise   für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen  gesetzlichen  Mehrwertsteuer, soweit keine abweichende Vereinbarung  getroffen wurde.
(2) Es gelten unsere üblichen Handelszeiten.  Für Angebote, die zu diesen  Handelszeiten abgegeben werden, gelten die  jeweiligen Kurse des Systems. Soweit  Angebote außerhalb der  Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn der  nächsten  Handelszeit aktuelle Kurs.

§ 7 Geldwäsche
(3)  Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert über 15.000 € ist eine   Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des   Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der  Vertragspartner  eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder  Reisepasses.

§ 8 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch die  Projekt Goldkammer GmbH bedarf der Schriftform.
(2) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen  jederzeit  berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung  ist vertraglich  ausgeschlossen worden.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch die Projekt Goldkammer  GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der   Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es  gleich,  wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
(4) Ist der Kunde  Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung  bei  Lieferung durch die Projekt Goldkammer GmbH auf den Vertragspartner  über,  sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden  ist oder zum  Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der  Versand auf Wunsch  des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit  der Meldung der  Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht  es gleich, wenn der  Vertragspartner im Annahmeverzug ist.
(5)  Projekt Goldkammer stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der  Zustellung  der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des  Kaufpreises. Die  Auslieferung erfolgt über ein  Werttransportunternehmen. Der Vertragspartner  muss am Tag der  Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da  ein  exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird.   Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Ankauf).
(6)  Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz  der  Projekt Goldkammer GmbH. Soweit vorhanden sind zur Ware zugehörige  Papiere  ebenfalls an Projekt Goldkammer GmbH zu übermitteln. Der  Verkäufer verpflichtet  sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware  ausreichend versichert zu  versenden. Der Versand ist so vorzunehmen,  dass Projekt Goldkammer GmbH den  Erhalt der versandten Ware quittieren  muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein  Einwurfeinschreiben). Der  Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der  Sendung.
(7)  Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den   Leistungsort. Der Werttransport erfolg ausschließlich in Deutschland.

§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
(1) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort  nach  Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit Zugang der  Rechnung beim  Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der  Vertragspartner innerhalb von  drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht,  kommt er ohne Mahnung in Verzug.
(2) Ist die Nichteinhaltung der  Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B.  Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,  Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B.  Streik, Aussperrung,  zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(3)  Lieferverzug durch Projekt Goldkammer GmbH tritt erst ein, wenn zum   vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die  schriftliche  Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist.  Soweit Lieferfristen  aufgrund von Engpässen auf den internationalen  Rohstoffmärkten nicht  eingehalten werden können, verlängert sich die  oben genannte Frist auf 12  Wochen. Die Projekt Goldkammer GmbH  informiert den Kunden bei solchen  Verzögerungen entsprechend.
(4) Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den  Verbrauchern/Unternehmern  vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie  vereinbart.
(5) Falls unser Lieferant uns trotz vertraglicher  Verpflichtung nicht mit dem  bestellten Artikel beliefert, sind wir zum  Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Bei Ankaufsgeschäften wird  der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung  der Ware, insbesondere  auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand  fällig. Projekt  Goldkammer GmbH überweist den Kaufpreis innerhalb einer Woche  nach  Abschluss der Prüfung auf das angegebene Konto des Kunden.
(7)  Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den  wieder  verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist das Projekt  Goldkammer GmbH  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall  wird dem Kunden die  übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten  zurück übersendet.
(8) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts  oder eines Aufrechnungsrechts  steht dem Vertragspartner nur für den  Fall zu, dass Gegenansprüche rechtskräftig  festgestellt, unbestritten  oder von uns anerkannt sind.
(9) Wenn uns Umstände gleich  welcher Art bekannt werden, die die  Kreditwürdigkeit des  Vertragspartners in Frage stellen, so ist die Projekt  Goldkammer GmbH  berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch  nicht  ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder   Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Zahlung des Entgeltes einschließlich sämtlicher  Forderungen, die  uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner  jetzt oder künftig  zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten  gewährt, die wir auf Verlangen  nach unserer Wahl freigeben werden,  soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig  um mehr als 20 %  übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und  Umbildung erfolgen stets  für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns.  Der Vertragspartner ist  verpflichtet, uns die Verarbeitung oder  Umbildung unverzüglich schriftlich  anzuzeigen. Erlischt unser  (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits  jetzt vereinbart,  dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der  einheitlichen  Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der  Vertragspartner  verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der  uns  (Mit-) Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware  bezeichnet.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,  insbesondere Pfändungen wird  der Vertragspartner auf unser Eigentum  hinweisen und uns unverzüglich  benachrichtigen, damit wir zur  Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage  sind. Soweit der  Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang   entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür  der  Vertragspartner.

§ 11 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im   Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund,   insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis  und  unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt  nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet  wird.  Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher   Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren  Schaden  begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  vorliegt oder wegen  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit gehaftet wird.

§ 12 Hinweis zum Datenschutz
Projekt Goldkammer GmbH misst dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten  einen  hohen Stellwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen  über den  Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns  selbstverständlich. Projekt  Goldkammer GmbH verarbeitet und nutz die  personenbezogenen Daten aus diesem  Vertrag nur zum Zwecke der  Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und  Meinungsforschung  sowie für eigene Werbeaktionen.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Projekt Goldkammer  GmbH und  dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der  Bundesrepublik  Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist  ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen  Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung  im Rahmen sonstiger  Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon  die  Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht   beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für  eine Partei  eine unzumutbare Härte darstellen würde.

§ 14 Kein Angebot, keine Beratung
Unsere  Analysen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig und   zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und Auswertung  können wir  für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche  Richtigkeit der Angaben keine  Haftung übernehmen. Sämtliche  Strategien, die aus unseren Analysen resultieren,  müssen mit Hinsicht  auf Risiko und Umsetzung von Ihnen oder Ihren  Anlageberatern geprüft  werden. Die Informationen auf dieser Webseite stellen  keine  Anlageberatung dar, sondern sollen lediglich Ihre selbstständige   Anlageentscheidung erleichtern.

 

 

     

 


 

 

Stefan Laschinger Wendelsteinring 14 85737 Ismaning Tel.: 089 - 262 17 587 Mobil: 0176 - 61 240 703

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